Freie Plätze
Die Freiplatzliste ist nicht immer aktuell. Gerne prüfen wir Ihre Aufnahmeanfragen, auch wenn in der von Ihnen bevorzugten Wohngruppe kein freier Platz angegeben wird.
Wohngruppe „Haus Fuchsbau“, Pastor-Witt-Straße 6b
Wohngruppe für Jungen und Mädchen. Die Wohngruppe hat ihren Schwerpunkt in der landwirtschaftlich gestützten Pädagogik. Die Landwirtschaft des Elisabethheimes Havetoft bietet Kindern und Jugendlichen mit Lern- und Leistungsproblemen sowie seelischen Beeinträchtigungen einen Betätigungs- und Entwicklungsraum.
Der Besuch der heimeigenen genehmigten Beschulung (Förderschwerpunkt Erziehungshilfe) ist möglich. Die Wohngruppe liegt auf einem Gelände mit zwei weiteren Wohngruppen, eigenem ökologisch wirtschaftenden landwirtschaftlichen Betrieb, Therapie- und Freizeiteinrichtungen.
Gruppengröße: 8 Plätze
Alter: ab 10 Jahren, im Ausnahmefall darunter
Wohngruppe für UMA, Pastor-Witt-Str. 6b
Jungenspezifische Wohngruppen. Die interkulturellen Wohngruppen vertreten eine kultursensible Pädagogik. Der Besuch von DAZ-Klassen (Deutsch als Zweitsprache) ist möglich. Die Wohngruppenhäuser liegen auf einem Gelände mit zwei weiteren Wohngruppen und Freizeiteinrichtungen.
Gruppengröße: Wegen zurückgehender Zahlen in Veränderung. Je Wohneinheit max. 10 Plätze
Alter: ab 12 Jahren
Außenwohngruppe „Haus Feldheck“, Spangstraße 6
Wohngruppe für Jungen und Mädchen. Besuch der genehmigten Beschulung (Förderschwerpunkt Erziehungshilfe) ist möglich. Entfernung zur Stammeinrichtung 2,5 km, hier Therapie- und Freizeiteinrichtungen sowie pädagogischer landwirtschaftlicher Betrieb.
Gruppengröße: 9 Plätze
Alter: ab 6 Jahre
Außenwohngruppe „Haus Neu-Friedrichsruh“, Dammholmer Straße 1
Wohngruppe für Jungen und Mädchen. Besuch der genehmigten Beschulung (Förderschwerpunkt Erziehungshilfe) ist möglich. Entfernung zur Stammeinrichtung 1,3 km, hier Therapie- und Freizeiteinrichtungen sowie pädagogischer landwirtschaftlicher Betrieb.
Außenwohngruppe „Haus Alt-Friedrichsruh“ (Eingliederungshilfe, SGBXII), Dammholmer Straße 1
Wohngruppe für junge volljährige Frauen und Männer, die in einen Wohnplatz gem. SGBXII benötigen und eine Teilhabeeinschränkung haben. Besuch der Werkstätten in Schleswig und Flensburg (WfbM) ist möglich. Entfernung zur Stammeinrichtung 1,3 km, hier Therapie- und Freizeiteinrichtungen sowie pädagogischer landwirtschaftlicher Betrieb.
Gruppengröße: 9 Plätze
Alter: ab 16 Jahre
Außenwohngruppe „Haus Spatzennest“, Johannes-Jensen-Weg 1
Wohngruppe für Jungen und Mädchen. Besuch der genehmigten Beschulung (Förderschwerpunkt Erziehungshilfe) ist möglich. Entfernung zur Stammeinrichtung 700 m, hier Therapie- und Freizeiteinrichtungen sowie pädagogischer landwirtschaftlicher Betrieb. Wohngruppenleiterin: Innewohnende Erzieherin.
Gruppengröße: 10 Plätze
Alter: ab 6 Jahre, in Ausnahmefällen ab 1 Jahr
Außenwohngruppe „Haus Osterkoppel“, Moorweg 3, Havetoftloit
Wohngruppe für Jungen und Mädchen. Besuch der genehmigten Beschulung (Förderschwerpunkt Erziehungshilfe) ist möglich. Entfernung zur Stammeinrichtung 5 km, hier Therapie- und Freizeiteinrichtungen sowie pädagogischer landwirtschaftlicher Betrieb.
Gruppengröße: 10 Plätze und Verselbständigungsbereich: 3 Plätze
Alter: ab 6 Jahre, in Ausnahmefällen ab 3 Jahren
Wohngruppe „Haus Schwalbennest“, Pastor-Witt-Str. 6f
Wohngruppen für Jungen und Mädchen. Besuch der genehmigten Beschulung (Förderschwerpunkt Erziehungshilfe) ist möglich. Die Wohngruppenhäuser liegen auf einem Gelände mit eigenem landwirtschaftlichen Betrieb, Therapie- und Freizeiteinrichtungen.
Gruppengröße: 10 Plätze
Alter: ab 6 Jahren, im Ausnahmefall ab 2 Jahren
Betreutes Wohnen Schleswig und Flensburg
Hausgemeinschaft Biberbau, Pastor-Witt-Str. 6a
Betreutes Wohnen, in Wohnungen der Einrichtung, für junge Erwachsene und Jugendliche ab 16 Jahren. Einzelbetreute Wohnformen für junge Menschen gem. SGB VIII und XII. Einzelbetreuung und Gruppenangebote. Rufbereitschaft nachts und am Wochenende.
Wohnungsgrößen: je 2 Plätze oder Einzelwohnen
Hausgemeinschaft: 6 Plätze in Einzelappartements
Alter: ab 16 Jahre
Beschulung für Erziehungshilfe
Genehmigt als „Anderweitiger Unterricht“, § 21 Abs. 1 Satz 2 Schulgesetz Sch.-H.; §27,3 i.V. m. §35a SGBVIII, Reintegration in Regelschulen; Erreichen des Förder- oder Hauptschulabschlusses.
Schüler:
- Schulverweigerer/-innen
- schulpflichtige Kinder und Jugendliche mit Schulangst
- freie Plätze auch für Schüler und Schülerinnen aus anderen Jugendhilfeeinrichtungen
Betriebserlaubnis sowie Leistungs- und Entgeltvereinbarungen übersenden wir gerne per E-Mail oder Briefpost: post@elisabethheim.de
Aufnahmeanfragen richten Sie bitte an den
Pädagogischen Leiter Sven Lücke
Diplompädagoge
Tel. 0 46 03 / 94 00 - 13
Fax 0 46 03 / 94 00 - 15
luecke@elisabethheim.de