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Aufnahmemodalitäten

Aufnahmemodalitäten

Aufnahme

Aufgenommen werden Kinder und Jugendliche auf der Grundlage des SGB VIII im Alter von 3 bis 17 Jahren deren Wohl gefährdet ist. Für akute Kindeswohlgefährdungen (§42 SGBVIII) steht ein 24 Stunden Bereitschaftsdienst zur Verfügung.

Aufgenommen werden außerdem Kinder und Jugendliche die Verhaltensauffälligkeiten, seelische, geistige und / oder körperlichen Beeinträchtigungen zeigen.

Aufgenommen werden behinderte oder von Behinderung bedrohte Kinder, Jugendliche oder junge Erwachsene. Minderjährige werden grundsätzlich integrativ, im Sinne der Inklusion, untergebracht. Für volljährige Menschen mit Behinderung wird eine dezentral gelegene Wohngruppe geführt.

Keine Aufnahmemöglichkeit besteht bei schwerer krimineller Delinquenz oder illegaler Drogenabhängigkeit.

Für eine Aufnahmeanfrage sind aussagekräftige Berichte, vorhandene Gutachten oder Hilfepläne hilfreich. Bei Aufnahme muss es eine Kostenzusage des zuständigen Jugendamtes bzw. der Eingliederungshilfe oder sonstiger Kostenträger geben.

Entlassung

Die Dauer der Maßnahme richtet sich nach dem jeweiligen Hilfebedarf und wird im Hilfeplan festgelegt. Familientherapie zur Vorbereitung und Begleitung der Rückführung ist möglich. Zur Verselbständigung wird Wohnraum im Betreuten Wohnen vorgehalten. Die Wohnungen des Elisabethheims Havetoft befinden sich in Schleswig und Flensburg. Für die Nachbetreuung werden ambulante Fachleistungsstunden angeboten.

Für unsere Mitarbeiter ist es selbstverständlich, auch nach der Entlassung den Kontakt aufrechtzuerhalten. Öffentliche Veranstaltungen (Jahresfest und Adventsfeier) ermöglichen unkomplizierte Besuchsmöglichkeiten. Räumlichkeiten für mehrtägige Besuche stehen zur Verfügung. Ein vierteljährlich erscheinendes Mitteilungsheft informiert "Ehemalige" über das Leben im Elisabethheim Havetoft.