Art der Leistungen
Das Elisabethheim Havetoft bietet ein breites und differenziertes Hilfs- und Betreuungsangebot an:
- Kinder- und Jugendhilfe gem. SGBVIII
- Hilfe zur Erziehung bei Tag und Nacht gem. §§ 27 und 34 SGB VIII
- Familienersetzende erzieherische Hilfe in einer Außenwohngruppe
- Erzieherische Hilfe in koedukativen Wohngruppen, auch für junge Menschen mit physischen und/oder psychischen Beeinträchtigungen
- Hilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche gem. § 35a SGB VIII
- Hilfe für junge Volljährige gem. § 41 SGB VIII
- Sonstige betreute Wohnform für junge Volljährige gem. §§ 34 und 41 SGB VIII in - Havetoft, Schleswig und Flensburg (Wohnungen der Einrichtung)
- Ambulant betreutes Wohnen gem. §§ 27, 34, 35, 41 SGB VIII (Fachleistungsstunde)
- Beschulung für Erziehungshilfe (genehmigt als „Anderweitiger Unterricht“, § 21 Abs. 1 Satz 2 Schulgesetz Sch.-H.) §27,3 i.V. m. §35a SGBVIII
- Therapeutische Angebote, u.a. psychomotorische Entwicklungsbehandlung, systemische Beratung/ Therapie, Familientherapie, Snoezelen®, psychologische Beratung und Gesprächstherapie
- Praxis für Ergotherapie (Zulassung für alle Krankenkassen)
Für den Kreis Schleswig-Flensburg bieten wir überdies an:
- Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen gem. § 42 SGB VIII
- ambulante therapeutische Angebote, insbesondere psychomotorische Entwicklungsbehandlung, Snoezelen®, psychologische Beratung und Gesprächstherapie (Fachleistungsstunde)
- Beschulung für Erziehungshilfe (genehmigt als „Anderweitiger Unterricht“, § 21 Abs. 1 Satz 2 Schulgesetz Sch. – H.) §27,3 i.V. m. §35a SGBVIII
- Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH) gem. § 31 SGB VIII
- Erziehung in einer Tagesgruppe gem. § 32 SGB VIII
Eingliederungshilfe gem. SGBXII
- Eingliederungshilfe für Kinder- und Jugendliche und junge Volljährige gem. § 53 SGB XII i. V. m. § 55 SGB IX.
- Wohnstätten für erwachsene Menschen mit Behinderung gem. § 75 SGB XII
- Ambulant Betreutes Wohnen für Menschen mit Behinderung gem. § 75 SGB XII
Für unsere Arbeit ist selbstverständlich, dass ...
- ... Kinder und Jugendliche entsprechend ihrem Entwicklungsstand an allen sie betreffenden Entscheidungen beteiligt werden gem. § 8 SGB VIII
- ... mit den Eltern und mit den die Hilfe gewährenden Ämtern der Hilfeplan regelmäßig fortgeschrieben wird gem. § 36 SGB VIII
- ... die Eltern durch die Mitarbeiter des Elisabethheimes in den Erziehungsprozess mit einbezogen werden gem. § 37 SGB VIII
- ... Eltern die Möglichkeit haben ihre Kinder zu besuchen und dabei in der Einrichtung wohnen können (Gästewohnungen)
- ... im Elisabethheim Havetoft nur Mitarbeiter mit qualifizierter pädagogischer Ausbildung beschäftigt werden und entsprechend der geltenden Richtlinien verfahren wird (§ 72 SGB VIII)
- ... regelmäßige externe und interne Fortbildungsangebote wahrgenommen werden
- ... im Bedarfsfall Teamsupervision durch externe Beratung gesichert ist