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Art der Leistungen

Kinder- und Jugendhilfe gem. SGBVIII

Das Elisabethheim Havetoft bietet ein breites und differenziertes Hilfs- und Betreuungsangebot an:

 

  • Kinder- und Jugendhilfe gem. SGBVIII
  • Hilfe zur Erziehung bei Tag und Nacht gem. §§ 27 und 34 SGB VIII
  • Familienersetzende erzieherische Hilfe in einer Außenwohngruppe
  • Erzieherische Hilfe in koedukativen Wohngruppen, auch für junge Menschen mit physischen und/oder psychischen Beeinträchtigungen
  • Hilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche gem. § 35a SGB VIII
  • Hilfe für junge Volljährige gem. § 41 SGB VIII
  • Sonstige betreute Wohnform für junge Volljährige gem. §§ 34 und 41 SGB VIII in - Havetoft, Schleswig und Flensburg (Wohnungen der Einrichtung)
  • Ambulant betreutes Wohnen gem. §§ 27, 34, 35, 41 SGB VIII (Fachleistungsstunde)
  • Beschulung für Erziehungshilfe (genehmigt als „Anderweitiger Unterricht“, § 21 Abs. 1 Satz 2 Schulgesetz Sch.-H.) §27,3 i.V. m. §35a SGBVIII
  • Therapeutische Angebote, u.a. psychomotorische Entwicklungsbehandlung, systemische Beratung/ Therapie, Familientherapie, Snoezelen®, psychologische Beratung und Gesprächstherapie
  • Praxis für Ergotherapie (Zulassung für alle Krankenkassen)

 

Für den Kreis Schleswig-Flensburg bieten wir überdies an:

 

  • Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen gem. § 42 SGB VIII
  • ambulante therapeutische Angebote, insbesondere psychomotorische Entwicklungsbehandlung, Snoezelen®, psychologische Beratung und Gesprächstherapie (Fachleistungsstunde)
  • Beschulung für Erziehungshilfe (genehmigt als „Anderweitiger Unterricht“, § 21 Abs. 1 Satz 2 Schulgesetz Sch. – H.) §27,3 i.V. m. §35a SGBVIII
  • Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH) gem. § 31 SGB VIII
  • Erziehung in einer Tagesgruppe gem. § 32 SGB VIII

 

Eingliederungshilfe gem. SGBXII

 

  • Eingliederungshilfe für Kinder- und Jugendliche und junge Volljährige gem. § 53 SGB XII i. V. m. § 55 SGB IX.
  • Wohnstätten für erwachsene Menschen mit Behinderung gem. § 75 SGB XII
  • Ambulant Betreutes Wohnen für Menschen mit Behinderung gem. § 75 SGB XII

 

Für unsere Arbeit ist selbstverständlich, dass ...

 

  • ... Kinder und Jugendliche entsprechend ihrem Entwicklungsstand an allen sie betreffenden Entscheidungen beteiligt werden gem. § 8 SGB VIII
  • ... mit den Eltern und mit den die Hilfe gewährenden Ämtern der Hilfeplan regelmäßig fortgeschrieben wird gem. § 36 SGB VIII
  • ... die Eltern durch die Mitarbeiter des Elisabethheimes in den Erziehungsprozess mit einbezogen werden gem. § 37 SGB VIII
  • ... Eltern die Möglichkeit haben ihre Kinder zu besuchen und dabei in der Einrichtung wohnen können (Gästewohnungen)
  • ... im Elisabethheim Havetoft nur Mitarbeiter mit qualifizierter pädagogischer Ausbildung beschäftigt werden und entsprechend der geltenden Richtlinien verfahren wird (§ 72 SGB VIII)
  • ... regelmäßige externe und interne Fortbildungsangebote wahrgenommen werden
  • ... im Bedarfsfall Teamsupervision durch externe Beratung gesichert ist