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TRÄGERVEREIN

Das Elisabethheim Havetoft ist in Trägerschaft des gemeinnützigen Vereins „Elisabethheim Havetoft e.V.“. Dieser Verein besteht laut Satzung aus maximal zwölf und mindestens acht Mitgliedern, die selbst nachgewählt werden. Ihre Arbeit für das Elisabethheim Havetoft tun die Mitglieder ehrenamtlich in ihrer Freizeit.

Der Verein ist einer der allerersten in Schleswig-Holstein. 1900 trat das Bürgerliche Gesetzbuch in Kraft. Die Verantwortlichen nutzten die neuen Möglichkeiten und übertrugen am 14. Februar des gleichen Jahres dem neu eingetragenen Verein das Eigentum an der 1888 gegründeten Kinder- und Jugendhilfeeinrichtung.

Alle Vereinsmitglieder sind stimmberechtigt und werden daher als der „Vorstand“ wahrgenommen. Ihre ehrenamtlichen Aufgaben nehmen sie in den Vorstandssitzungen und Ausschüssen wahr. Sie überwachen die Entwicklung und satzungsgemäße Arbeit und beraten über die Geschicke der Einrichtung. Sie fassen Beschlüsse oder setzen sich tatkräftig in der ganz konkreten Arbeit ein.

Zum Vorstand gehören: Kaufleute, Ingenieure, Lehrerinnen und Lehrer, jeweils ein Jurist, Polizist, Landwirt, Krankenpfleger und Theologe. Was die Mitglieder des Vereins verbindet, ist neben ihrem Engagement für das Elisabethheim vor allem ihr christlicher Glaube. Dieser gibt ihnen Halt für ihr Leben und ist ihnen gleichzeitig Ansporn auch zum Einsatz für Kinder und Jugendliche in Not.

Pastor Friedrich von Bodelschwingh beschrieb einst die Haltung, die Jesus dazu führte, sich besonders Menschen in Notsituationen zuzuwenden, wie folgt: „Kein Mensch geht über die Erde, den Gott nicht liebt.“ Dieser Satz spricht allen Verantwortlichen im Elisabethheim Havetoft, und damit auch dem „Vorstand“, aus der Seele.

Aus der Satzung des Trägervereins:

§ 2 Zweck des Vereins
(1) Der Verein unterhält seit seiner Gründung am 14. Februar 1900 die Jugendhilfeeinrichtung Elisabethheim Havetoft. Der Zweck dieser Einrichtung ist die Aufnahme, Begleitung, Förderung, Bildung und Verselbständigung von Kindern, Jugendlichen und Volljährigen, die Hilfen zur Erziehung benötigen oder durch eine Behinderung an ihrer Fähigkeit, an der Gesellschaft teilzuhaben, eingeschränkt sind. Seinen vorgenannten Zweck erfüllt der Verein als Dienst christlicher Nächstenliebe auf der Grundlage des biblischen Evangeliums getreu dem Leitbild „Kein Mensch geht über die Erde, den Gott nicht liebt“.

(2) Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Er ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

Vertretungsberechtigter Vorstand:
Klaus Matthiesen, Vorsitzender
Friedhelm Röttger, 2. Vorsitzender
Katja Halfpaap, Hans-Ulrich Saak, Detlef Halfpaap

Vertretungsberechtigter Vorstand

Zentrales Registergericht:
Amtsgericht Flensburg
Registernummer: VR 134 SL

Die Körperschaft fördert folgende gemeinnützigen Zwecke:
Förderung der Jugendhilfe Die Satzungszwecke entsprechen §52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 AO
Finanzamt Flensburg, St.-Nr. 15 293 7002 2, Freistellungsbescheid vom 22.12.11