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Das Elisabethheim Havetoft bietet ein breites und differenziertes
Hilfs- und Betreuungsangebot an:
- Hilfe zur Erziehung bei Tag und Nacht gem. §§ 27 und 34 SGB VIII
- Familienersetzende erzieherische Hilfe in einer Außenwohngruppe
- Erzieherische Hilfe in koedukativen Wohngruppen, auch für junge ...
Menschen mit physischen und/oder psychischen Beeinträchtigungen
- Hilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche gem. § 35a SGB VIII
- Eingliederungshilfe für Kinder- und Jugendliche und junge Volljährige gem. § 53 SGB XII i. V. m. § 55 SGB IX.
- Hilfe für junge Volljährige gem. § 41 SGB VIII
- Sonstige betreute Wohnformen für junge Volljährige aus der eigenen Einrichtung gem. §§ 34 und 41 SGB VIII im
- Elisabethheim Havetoft oder in einer der Einrichtung gehörenden Wohnung in Schleswig
- in einer eigenen angemieteten Wohnung
- Schule für Erziehungshilfe für Schüler, die nicht in einer Regelschule beschult werden können.
- Berufsvorbereitende Bildungsangebote gem. § 27.3 in Verbindung mit § 35a SGB VIII
- Therapeutische Angebote, u.a. psychomotorische Entwicklungsbehandlung, systemische Beratung/ Therapie, Familientherapie, Snoezelen®, psychologische Beratung und Gesprächstherapie
- Praxis für Ergotherapie (Zulassung für alle Krankenkassen).
Für den Kreis Schleswig-Flensburg bieten wir weiterhin an:
- Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen gem. § 42 SGB VIII
- ambulante therapeutische Angebote, insbesondere psychomotorische Entwicklungsbehandlung,
Snoezelen®, psychologische Beratung und Gesprächstherapie
- Schulische Eingliederungshilfe für Schüler, die nicht in einer Regelschule beschult werden können.
- Sozialpädagogische Familienhilfe gem. § 31 SGB VIII
- Erziehung in einer Tagesgruppe gem. § 32 SGB VIII.
Für unsere Arbeit ist es u.a. selbstverständlich, dass
- Kinder und Jugendliche entsprechend ihrem Entwicklungsstand an allen sie betreffenden Entscheidungen
beteiligt werden gem. § 8 SGB VIII,
- mit den Eltern und mit den die Hilfe gewährenden Ämtern der Hilfeplan regelmäßig fortgeschrieben
wird gem. § 36 SGB VIII,
- die Eltern durch die Mitarbeiter des Elisabethheimes in den Erziehungsprozess mit einbezogen werden
gem. § 37 SGB VIII,
- Eltern die Möglichkeit haben ihre Kinder zu besuchen und dabei in der Einrichtung zu wohnen,
- im Elisabethheim Havetoft nur Mitarbeiter mit qualifizierter pädagogischer Ausbildung beschäftigt
werden und entsprechend der geltenden Richtlinien verfahren wird (§ 72 SGB VIII),
- regelmäßige externe und interne Fortbildungsangebote wahrgenommen werden,
- im Bedarfsfall Teamsupervision durch externe Beratung gesichert ist.
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