Elisabethheim Havetoft Ziel unseres Angebotes Ein Tag bei uns Aktuelles Angebote Schreiben Sie uns Startseite
Art der Leistungen
Aufnahmemodalitäten/Entlassung
Betriebserlaubnis/Ansprechpartner
Praxis für Ergotherapie
  Art der Leistungen
 

Das Elisabethheim Havetoft bietet ein breites und differenziertes
Hilfs- und Betreuungsangebot an:

  • Hilfe zur Erziehung bei Tag und Nacht gem. §§ 27 und 34 SGB VIII
    - Familienersetzende erzieherische Hilfe in einer Außenwohngruppe
    - Erzieherische Hilfe in koedukativen Wohngruppen, auch für junge ...
    Menschen mit physischen und/oder psychischen Beeinträchtigungen
  • Hilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche gem. § 35a SGB VIII
  • Eingliederungshilfe für Kinder- und Jugendliche und junge Volljährige gem. § 53 SGB XII i. V. m. § 55 SGB IX.
  • Hilfe für junge Volljährige gem. § 41 SGB VIII
  • Sonstige betreute Wohnformen für junge Volljährige aus der eigenen Einrichtung gem. §§ 34 und 41 SGB VIII im
    - Elisabethheim Havetoft oder in einer der Einrichtung gehörenden Wohnung in Schleswig
    - in einer eigenen angemieteten Wohnung
  • Schule für Erziehungshilfe für Schüler, die nicht in einer Regelschule beschult werden können.
  • Berufsvorbereitende Bildungsangebote gem. § 27.3 in Verbindung mit § 35a SGB VIII
  • Therapeutische Angebote, u.a. psychomotorische Entwicklungsbehandlung, systemische Beratung/ Therapie, Familientherapie, Snoezelen®, psychologische Beratung und Gesprächstherapie
  • Praxis für Ergotherapie (Zulassung für alle Krankenkassen).

Für den Kreis Schleswig-Flensburg bieten wir weiterhin an:

  • Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen gem. § 42 SGB VIII
  • ambulante therapeutische Angebote, insbesondere psychomotorische Entwicklungsbehandlung,
    Snoezelen®, psychologische Beratung und Gesprächstherapie
  • Schulische Eingliederungshilfe für Schüler, die nicht in einer Regelschule beschult werden können.
  • Sozialpädagogische Familienhilfe gem. § 31 SGB VIII
  • Erziehung in einer Tagesgruppe gem. § 32 SGB VIII.

Für unsere Arbeit ist es u.a. selbstverständlich, dass

  • Kinder und Jugendliche entsprechend ihrem Entwicklungsstand an allen sie betreffenden Entscheidungen
    beteiligt werden gem. § 8 SGB VIII,
  • mit den Eltern und mit den die Hilfe gewährenden Ämtern der Hilfeplan regelmäßig fortgeschrieben
    wird gem. § 36 SGB VIII,
  • die Eltern durch die Mitarbeiter des Elisabethheimes in den Erziehungsprozess mit einbezogen werden
    gem. § 37 SGB VIII,
  • Eltern die Möglichkeit haben ihre Kinder zu besuchen und dabei in der Einrichtung zu wohnen,
  • im Elisabethheim Havetoft nur Mitarbeiter mit qualifizierter pädagogischer Ausbildung beschäftigt
    werden und entsprechend der geltenden Richtlinien verfahren wird (§ 72 SGB VIII),
  • regelmäßige externe und interne Fortbildungsangebote wahrgenommen werden,
  • im Bedarfsfall Teamsupervision durch externe Beratung gesichert ist.


Angebote