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| Aufnahmemodalitäten/Entlassung | ||||||||||
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Aufnahmemodalitäten Aufgenommen werden junge Menschen auf der Grundlage des SGB VIII im Alter von 3 bis 17 Jahren mit Verhaltensauffälligkeiten, seelischen, geistigen und/oder körperlichen Beeinträchtigungen. Behinderte oder von Behinderung bedrohte Kinder, Jugendliche oder junge Erwachsene. Keine Aufnahmemöglichkeit besteht bei schwerer krimineller Delinquenz oder illegaler Drogenabhängigkeit. Der Aufnahmeanfrage sollten möglichst aussagekräftige Berichte, vorhandene Gutachten sowie ein Hilfe- oder Förderplan beiliegen. Bei Aufnahme muss die Kostenzusage des zuständigen Jugend-, bzw. Sozialamtes oder sonstigen Kostenträgers vorliegen. Entlassung Die Dauer der Maßnahme richtet sich nach dem jeweiligen Hilfebedarf und wird im Hilfeplan festgelegt. Für unsere Mitarbeiter ist es selbstverständlich, auch nach der Entlassung den Kontakt aufrechtzuerhalten. Öffentliche Veranstaltungen ermöglichen unkomplizierte Besuchsmöglichkeiten. Räumlichkeiten für mehrtägige Besuche stehen zur Verfügung. Ein vierteljährlich erscheinendes Heft informiert "Ehemalige" über das Leben im Elisabethheim.
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